Seit dem 1.1.2014 wird ein Rententeuerungsfonds geführt, aus welchem zukünftige Rentenanpassungen finanziert werden können. Die Arbeitgebenden finanzieren diesen Fonds mit einem Beitrag in der Höhe von 0.5 % der versicherten Löhne ihres Versichertenbestands. Insgesamt stehen somit pro Jahr ca. 4.5 Mio. Franken zur Verfügung. Über die Ausrichtung von Leistungen aus dem Teuerungsfonds entscheidet der Vorstand.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden mindestens nach den Bestimmungen des BVG der Preisentwicklung angepasst.