Renten der beruflichen Vorsorge sind grundsätzlich zu 100% steuerbar. Rentnerinnen und Rentner erhalten jeweils Anfang Jahr eine Rentenbescheinigung für das Vorjahr als Beilage zur Steuererklärung. Wir bitten Sie, diese zu prüfen und uns bei allfälligen Unstimmigkeiten innert vier Wochen zu benachrichtigen.

Bitte melden Sie uns Adress- und Kontoänderungen rechtzeitig schriftlich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir in folgenden Fällen Ihre schriftliche Vollmacht:

1. Zustellung der Geschäftskorrespondenz an eine Drittperson.
2. Änderung der Zahlungsadresse durch eine Drittperson.


Rentenbescheinigung