Alle Versicherten der Zuger Pensionskasse erhalten jeweils im Februar einen neuen Versicherungsausweis. Dieser gibt Auskunft über die aktuellen Finanzierungsgrundlagen, das Sparkapital und die Leistungen bei Invalidität, bei Tod und im Alter.
Auf dem abgebildeten Muster-Ausweis finden Sie bei den blauen Markierungen weitergehende Erklärungen zum Inhalt des Versicherungsausweises.
Vers.-Nr.
Bitte geben Sie bei Fragen zum Versicherungsausweis jeweils die Versicherungsnummer an.
Massgebender Jahreslohn
Der massgebende Jahreslohn entspricht dem gesetzlich festgelegten oder vertraglich vereinbarten Jahreslohn. Er wird erstmals bei der Aufnahme in die Kasse und danach auf Beginn jedes Kalenderjahres festgesetzt. Im Laufe des Kalenderjahres werden in der Regel nur bedeutende Lohnänderungen im Umfang von mindestens 20 % einer Vollbeschäftigung sofort berücksichtigt.
Versicherter Lohn (VL)
Der versicherte Jahreslohn bildet die Berechnungsgrundlage für die Beiträge und Leistungen. Er entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich dem Koordinationsbetrag. Der Koordinationsbetrag beträgt 25 % des massgebenden Jahreslohns und wird begrenzt auf 7/8 der maximalen AHV-Altersrente von derzeit CHF 25'725.- (entspricht dem BVG-Koordinationsbetrag).
Beiträge Versicherte(r)
Die monatlichen Beiträge für die Alters- und Risikoversicherung berechnen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes. Der Risikobeitrag beträgt einheitlich 1.0 % während der Sparbeitrag abhängig ist vom Alter der versicherten Person und vom Vorsorgeplan.
Beiträge Arbeitgeber
Die monatlichen Beiträge der Arbeitgebenden für die Alters- und Risikoversicherung berechnen sich in Prozenten des versicherten Jahreslohnes. Der Risikobeitrag beträgt einheitlich 1.5 % während der Sparbeitrag abhängig ist vom Alter der versicherten Person und vom Vorsorgeplan. Hinzu kommt ein Umlagebeitrag von 2.0 % (Abhängig vom Deckungsgrad) und der Beitrag für den Teuerungsfonds von 0.5 %. Diese beiden Beiträge werden ausschliesslich durch die Arbeitge
Invalidenrente
Die ganze Invalidenrente beträgt 60 % des versicherten Jahreslohnes. Mit Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters wird die Invalidenrente abgelöst durch die Altersrente. Solange die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente hat, wird ihr das Sparkapital durch diejenigen jährlichen Spargutschriften zuzüglich Zinsen geäufnet, die sich ergeben würden, wenn sie nicht invalid wäre.
Ehegattenrente / Lebenspartnerrente
Die Ehegatten- oder Lebenspartnerrente beträgt für aktive Versicherte 40 % des aktuellen versicherten Jahreslohnes. Bei Alters- oder Invalidenrentenbeziehenden beläuft sich die Ehegattenrente auf 60 % der aktuellen Alters- oder Invalidenrente.
Waisenrente und Kinderrente zur IV-Rente
Die Waisenrente und Kinderrente zur IV-Rente beträgt 12 % des versicherten Lohnes. Der Anspruch besteht für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern sich das Kind in Ausbildung befindet, dauert der Anspruch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Sparkapital FZL (Freizügigkeitsleistung)
Das Sparkapital zeigt das bisher ersparte Kapital und entspricht der Summe aller bis zum Stichtag gutgeschriebenen Sparbeiträgen, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und freiwilligen Einlagen einschliesslich der Zinsen.
davon Anteil BVG
Das BVG-Alterskapital zeigt die Höhe des Sparkapitals, wenn nur die Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) versichert wären.
Sparbeitrag laufendes Jahr
Die jährlichen Sparbeiträge auf das persönliche Sparkapital betragen je nach Alter der versicherten Person und je nach Vorsorgeplan einen gewissen Prozentsatz des versicherten Jahreslohns.
Freiwilliger Einkauf (Einlage)
Die Höhe des freiwilligen Einkaufs berechnet sich auf der Grundlage des aktuellen Sparkapitals, des aktuellen versicherten Lohnes und einer projizierten Lohn- und Sparentwicklung. Beim vorzeitigen Altersrücktritt kann die voraussichtliche Altersrente vorfinanziert werden. Deshalb ist der mögliche freiwillige Einlkauf entsprechend höher. Sollte in diesem Fall der vorzeitige Rücktrittstermin nicht eingehalten werden, sind allenfalls Leistungskürzungen möglich.
Altersrente
Die Höhe der jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem beim Altersrücktritt vorhandenen Sparkapital multipliziert mit dem Umwandlungssatz gemäss Vorsorgeplan.
Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz wird das vorhandene Sparkapital in eine Altersrente umgerechnet.
Zinssatz für Hochrechnung
Für die Berechnung der voraussichtlichen Altersrente wird ein Zinssatz von 1.25 % im laufenden Jahr und 1 % bis zum Rücktrittsalter angewendet.
Kompensation Umwandlungssatz
Höhe der Kompensation, welche im Zusammenhang mit der Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2023 gewährt wurde. In der Hochrechnung der Altersleistungen wird dieser Betrag vollumfänglich berücksichtigt.