Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie in nächster Zeit die Schweiz definitiv verlassen und im Ausland Wohnsitz nehmen. Wir benötigen Ihre neue Adresse sowie eine Kopie der Abmeldebestätigung Ihrer bisherigen Wohngemeinde. Allfällige Kontoänderungen sind uns schriftlich mitzuteilen.
Quellensteuerabzug für Personen mit Wohnsitz im Ausland
Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die auf Grund eines früheren, öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz im Kanton Zug Rentenleistungen erhalten. Wir sind in den meisten Fällen verpflichtet, vom Auszahlungsbetrag einen Quellensteuerabzug von derzeit 8% vorzunehmen. Sie erhalten jeweils Ende Jahr eine Bescheinigung über die Höhe der in Abzug gebrachten Quellensteuern. Der Quellensteuerabzug kann im ausländischen Wohnsitzstaat je nach Gesetzeslage an die dortigen Steuern angerechnet oder bei der Schweizer Steuerbehörde zurückgefordert werden.
Weitere Informationen zur Quellensteuer finden Sie unter: Kanton Zug / Quellensteuer
Lebensnachweis
Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland müssen der Zuger Pensionskasse unaufgefordert jährlich eine Lebensbescheinigung zustellen. Die dem Rentenausweis beigelegte Lebensbescheinigung muss vollständig ausgefüllt und amtlich beglaubigt bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres bei uns eintreffen. Die Auszahlung der Rente kann von der Lebensbescheinigung abhängig gemacht werden.