Mit den Leistungen der Zuger Pensionskasse soll im Alter ein angemessenes Einkommen erzielt werden können. Das ist nur möglich, wenn keine Vorsorgelücken bestehen. Mit freiwilligen Einkäufen können Vorsorgelücken ganz oder teilweise geschlossen werden. 

In diesen Situationen kann ein freiwilliger Einkauf sinnvoll sein:

  • Bestehende Vorsorgelücke aufgrund fehlender Beitragsjahre
  • Bestehende Vorsorgelücke aufgrund einer Scheidung
  • Finanzierung einer Frühpensionierung
  • Finanzierung einer Überbrückungsrente 
  • Bei einer überdurchschnittlichen Lohnentwicklung 
  • Bei Übertritt aus einer Pensionskasse mit geringeren Leistungen

Die Höhe des möglichen freiwilligen Einkaufs berechnet sich auf der Grundlage des aktuellen Sparkapitals, des aktuellen versicherten Jahreslohnes und einer projizierten Lohn- und Sparentwicklung. Nach der Einzahlung erhalten Sie einen neuen Versicherungsausweis sowie eine Bescheinigung über Vorsorgebeiträge für die Steuererklärung.

Damit Sie einen freiwilligen Einkauf vornehmen können, müssen zuerst sämtliche Freizügigkeitsleistungen eingebracht und sämtliche Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sein. Weitere Ausführungen dazu finden Sie auf dem Infoblatt "Eintritt" und dem Formular «Einkauf in die Pensionskasse». Das Gesetz schreibt zudem vor, dass resultierende Leistungen aus freiwilligen Einkäufen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden dürfen.

Wiedereinkäufe aufgrund einer Ehescheidung sind ohne Einschränkung jederzeit möglich.