5. August 2024

Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform)

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Am 22. September 2024 entscheidet das Stimmvolk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform).

Diese beinhaltet folgende Massnahmen:

  • Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%
  • Reduktion des Koordinationsabzuges auf neu 20% des AHV-Jahreslohnes
  • Flachere Staffelung der Altersgutschriften (Tiefere Sparbeiträge für ältere Arbeitnehmende)
  • Senkung der Eintrittsschwelle von CHF 22'050 auf CHF 19'845 (Verbesserung der Vorsorge bei tieferen Einkommen und Teilzeitarbeit)
  • Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (Rentenzuschläge für die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform)

Alle Personen, welche bereits heute eine Rente bei der Zuger Pensionskasse beziehen, sind von der BVG-Reform nicht betroffen. Diese Renten sind garantiert und werden unabhängig von der Reform weiterhin in unveränderter Höhe ausgerichtet.

Für aktiv Versicherte der Zuger Pensionskasse hat die Senkung des Umwandlungssatzes sowie die Anpassung der Altersgutschriften keine direkten Auswirkungen. Auch die Reduktion der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzuges führen voraussichtlich nur bei wenigen Versicherten zu einer Änderung.

Der Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration wird von allen Arbeitnehmenden sowie deren Arbeitgebenden finanziert. Welche Versicherten in welcher Höhe vom Rentenzuschlag profitieren werden, ist aufgrund der im Falle einer Annahme der BVG-Reform durch den Bundesrat zu erlassenen Ausführungsbestimmungen noch unsicher. Daher ist es der Zuger Pensionskasse derzeit nicht möglich, abschliessende Auskunft über die individuellen Auswirkungen der BVG-Reform zu erteilen.

Besten Dank für das Verständnis. 

Weitere Informationen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.