3. November 2022

Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2023

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Mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023 tritt ein neues Vorsorgereglement in Kraft. Anlass für diese Reglementsänderung ist im Wesentlichen die Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2023 von bisher 6.00% auf neu 5.40% im Rücktrittsalter 65 für die Jahrgänge 1958 und jünger sowie die damit verbundene Abfederungseinlage auf dem Sparkapital in der Höhe von 8%. Die restlichen Änderungen sind in erster Linie Präzisierungen und haben keine direkten Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen.

Das aktualisierte Vorsorgereglement findet sich hier oder kann telefonisch sowie unter L_hc__kpreguz--ofni bestellt werden.