Neues Vorsorgereglement, gültig ab 1. Januar 2023
Mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023 tritt ein neues Vorsorgereglement in Kraft. Anlass für diese Reglementsänderung ist im Wesentlichen die Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2023 von bisher 6.00% auf neu 5.40% im Rücktrittsalter 65 für die Jahrgänge 1958 und jünger sowie die damit verbundene Abfederungseinlage auf dem Sparkapital in der Höhe von 8%. Die restlichen Änderungen sind in erster Linie Präzisierungen und haben keine direkten Auswirkungen auf die Vorsorgeleistungen.
Das aktualisierte Vorsorgereglement findet sich hier oder kann telefonisch sowie unter L_hc__kpreguz--ofni bestellt werden.