Ersatzwahl für die Amtsperiode 1. April 2024 bis 31. März 2027
Mit der Publikation vom 10. November 2023 beginnt das Nominationsverfahren für die Ersatzwahl einer Vertreterin oder eines Vertreters der Arbeitnehmenden des Wahlkreises II. Nebst der Nomination durch die anerkannten Personalverbände besteht für aktiv versicherte Personen die Möglichkeit, sich selbst zu nominieren.
Dazu gelten gemäss Art. 9 und Art. 11 des Wahlreglements folgende Voraussetzungen:
- Wählbar als Mitglied des Vorstands sind alle mündigen natürlichen Personen, welche bei der Zuger Pensionskasse aktiv versichert sind sowie dem Wahlkreis II zugeordnet werden können (Art. 11, Abs. 4). Diese müssen zudem in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem bei der Pensionskasse angeschlossenen Arbeitgebenden stehen.
- Das zu wählende Mitglied des Vorstands muss einen guten Ruf geniessen, Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten und dem Anforderungsprofil gemäss Anhang 2 entsprechen.
- Nicht wählbar sind mit der Geschäftsführung oder Vermögensverwaltung der Zuger Pensionskasse betraute Personen sowie wirtschaftliche Berechtigte von mit diesen Aufgaben betrauten Unternehmen.
Weiter sind für jede unabhängige Kandidatur zwingend 20 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich (Art. 12, Abs. 4).
Die Kandidatur umfasst das Formular «Wahlvorschlag und Selbstdeklaration», einen unterzeichneten Lebenslauf sowie einen aktuellen Straf- und Betreibungsregisterauszug.
Diese Unterlagen sind spätestens bis am 9. Februar 2024 einzureichen an:
Zuger Pensionskasse
Wahlbehörde
Postfach
6302 Zug
Bei Fragen zum Nominationsprozess ist Jasmin Christ gerne für Sie da (+41 41 531 38 73 bzw. L_hc__kpreguz--tsirhc__nimsaj).